AGB | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HEINZE AKADEMIE GMBH
§ 1 Allgemeines
1. Die Bildungsmaßnahmen der Heinze Akademie GmbH (im folgenden Heinze Akademie) stehen grundsätzlich jedem Bildungswilligen offen.
2. Die Teilnehmer werden vor Beginn der Bildungsmaßnahme über Ziele, Inhalte, Methoden und Anforderungen der Lehrgänge informiert.
3. Für einzelne Lehrgänge sind Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Insbesondere für Abschlussprüfungen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen vor Prüfungsausschüssen sind besondere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich an uns oder direkt an eine der prüfenden Stellen.
4. Mit der Vertragsschließung bei der Heinze Akademie wird weder ein Anspruch auf Förderung durch Dritte (z.B. Agentur für Arbeit) noch ein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
§ 2 Rechte und Pflichten
1. Mit Ausstellung der Anmeldebestätigung für eine Bildungsmaßnahme ist zwischen Teilnehmer und Heinze Akademie ein Vertrag geschlossen. Konsequenzen aus diesem Vertrag können ab diesem Datum geltend gemacht werden.
2. Die Heinze Akademie verpflichtet sich, die im Vertrag genannte Veranstaltung innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchzuführen.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Prüfungsgebühren für externe Prüfungen sind nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten und unmittelbar an die dafür zuständige Stelle zu zahlen.
4. Gemäß geltendem Recht werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in banküblicher Höhe bzw. Bearbeitungsgebühren für den ausstehenden Betrag berechnet.
§ 3 Durchführung der Veranstaltungen
1. Die Heinze Akademie behält sich Änderungen der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungszeiten und der Veranstaltungsorte gegenüber der Ankündigung vor. Das Veranstaltungsziel darf dadurch nicht verändert werden. Ausgefallene Veranstaltungsstunden werden innerhalb der Veranstaltungsdauer im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten nachgeholt. Ersatzansprüche aus dem Ausfall oder der Verlegung von Veranstaltungsterminen sind ausgeschlossen.
2. Die Heinze Akademie behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn 1. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritte der Teilnehmer unterschritten wird und 2. bei Verhinderung der Dozenten.
3. Teilnehmer können nach Absprache mit der Heinze Akademie in andere bzw. spätere Lehrgangsangebote wechseln. Soweit der Übergang Auswirkungen auf die Förderung durch Dritte hat, ist dies vom Teilnehmer zu vertreten.
4. Die dem Teilnehmer überlassenen Unterrichtsmaterialien der Heinze Akademie sind zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt werden. In der Veranstaltung verwendete EDV-Programme sind einschließlich der darin enthaltenen Daten urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zu Unterrichtszwecken genutzt und nicht kopiert werden.
§ 4 Kündigung
1. Der Teilnehmer kann mit einer Frist von 6 Wochen zum nächsten Quartalsende kündigen.
2. Kommt ein Teilnehmer bei Ratenzahlungsvereinbarung mit zwei Monatsraten in Verzug und gleicht er den Rückstand trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht aus, verstößt er beharrlich und schwerwiegend gegen die Hausordnung oder stört er dauerhaft und intensiv den Unterricht, ist die Heinze Akademie berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach §626 BGB bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Die Kündigung nach §627 BGB ist ausgeschlossen.
4. Teilnehmer, die eine Förderung nach dem SGB III für die Teilnahme an einer Maßnahme beantragen, haben ein allgemeines kostenfreies Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss. Zusätzlich wird den Teilnehmern ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt, sollte eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter nicht zustande kommen.
§ 5 Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir ausschließlich intern und zweckgebunden für die Abwicklung der Veranstaltungen, für die Sie sich angemeldet haben. Eine Weitergabe findet nicht statt. Wir verwenden die Daten zur Erbringung unserer Leistungen nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 6 Sonstiges
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und Anweisungen der Leitung der Heinze Akademie und ihrer Beauftragten zu befolgen. Er ist verpflichtet, die Unterrichtsräume und die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln.
2. Die Haftung der Heinze Akademie für Schäden, insbesondere solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen; es sei denn, das der Schaden auf einem vorsätzlichen ,oder grob fahrlässigem Verhalten der Heinze Akademie beruht.
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form zulässig.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Hamburg.